4. Die Vertreterin macht geltend, dass das vorliegend interessierende Grundstück G.________ Gbbl. Nr. 1___ zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehöre, weshalb die Wohnung im Bauernhaus, Objekt Wohnhaus/Scheune/7, als Betriebsleiterwohnung zum Ertragswert gemäss Schätzungsanleitung zu bewerten sei und alle weiteren Korrekturen, die sich für die Bewertung aller dem Gewerbe zugehörigen Grundstücke aus der Qualifikation als landwirtschaftliches Gewerbe ergeben würden, vorzunehmen seien.