Mitberücksichtigung des den nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen zugrundeliegenden Verkehrswerts zulässt (vgl. Dzamko-Locher/Teuscher in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), 3. Aufl., 2017, N. 35 zu Art. 14 StHG). Nach dem Gesagten ist auch die vom Ertragswert abweichende Bewertung des landwirtschaftlich genutzten Ökonomieteils der Einstellhalle/7d nicht zu beanstanden.