3.4 Die Einstellhalle/7d war zuvor entgegen der tatsächlichen Nutzung rein landwirtschaftlich bewertet. Sie war somit aufgrund der revidierten Schätzungsanleitung neu zu bewerten. Die Überprüfung ergab eine Aufteilung in einen landwirtschaftlich genutzten Teil von rund 160 m2 und einen nichtlandwirtschaftlich genutzten Teil von rund 60 m2. Entsprechend bestand sowohl für den reduzierten landwirtschaftlich genutzten Teil wie auch für den neu ausgeschiedenen nichtlandwirtschaftlich genutzten Teil eine Rechtsgrundlage für die Neubewertung.