Im Übrigen wurde der Wohnstock/5 im Zusammenhang mit der Umnutzung renoviert. Die Renovation führte zu einer moderaten Verjüngung der Baute resp. zu einem tieferen wirtschaftlichen Alter, was sich in einem höheren amtlichen Wert niedergeschlagen hat. Der neue amtliche Wert liegt dabei (selbst bei einer Gebäudeartnote 3, wie von der Vertreterin beantragt, s. E. 6 hiernach) über 10 % höher als der amtliche Wert ab 2011, womit betreffend den Wohnstock/5 auch die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Neubewertung nach Art. 183 Abs. 1 Bst. a StG erfüllt sind.