Analog zu einer allgemeinen Neubewertung im Bereich der nichtlandwirtschaftlichen Bewertung gemäss Art. 182 StG, bei der zuvor die nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen überarbeitet und den veränderten Marktverhältnissen angepasst werden, sind auch bei einer Revision der Schätzungsanleitung alle landwirtschaftlich zu bewertenden Grundstücke und Objekte gemäss den veränderten Bewertungsnormen neu zu schätzen. Anders als bei einigen Tatbeständen der ausserordentlichen Neubewertung gemäss Art. 183 StG, erfolgt dies unabhängig vom Mass der seit der letzten Bewertung eingetretenen Veränderungen. Die 10 %-Regel greift hier nicht.