Auf diese ist grundsätzlich die Schätzungsanleitung anwendbar. Mit Inkrafttreten der revidierten Schätzungsanleitung per 1. April 2018 liegt ein Überprüfungsgrund für sämtliche landwirtschaftlichen Grundstücke und, soweit diese landwirtschaftlich gemäss dem Ertragswert zu bewerten sind, auch eine Rechtsgrundlage für eine Neubewertung vor. Die revidierte Schätzungsanleitung beruht u.a. auf einer Anpassung des Regelwerks an die veränderten Marktverhältnisse und die gesteigerte Effizienz in der landwirtschaftlichen Produktion (vgl. Medienmitteilung des EJPD vom 31.1.2018 zur Revision der Schätzungsanleitung, einsehbar unter: