Betreffend die Feststellungsverfügung des RSTA________ wird vorgebracht, dass dieser Entscheid sich auf die Gewerbebeurteilung des Inforama vom 22. Juli 2020 stütze. Darin werde betreffend das bestehende Pachtverhältnis von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Die Beurteilung beruhe auf der Annahme, dass es sich bei dem Pachtvertrag um eine Gewerbepacht handle resp. die parzellenweise Verpachtung nur vorübergehend sei. Diese Voraussetzungen seien beide nicht gegeben, da selbst wenn ein landwirtschaftliches Gewerbe vorgelegen hätte, dies nach Ablauf der sechsjährigen Frist gemäss Art. 8 (Bst.