die Bewertung des Gebäudealters (recte des wirtschaftlichen Alters) den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Zudem seien weitere allfällige Korrekturen vorzunehmen, die sich aus der Qualifikation der Grundstücke G.________ Gbbl. Nr. 1___, 2___, 3___, 4___, 5___, 6___ und 7___ sowie H.________ Gbbl. Nr. 8___ und 9___ als landwirtschaftliches Gewerbe ergeben würden. Eventualiter seien die per Steuerjahr 2011 festgesetzten amtlichen Werte, subeventuell ausschliesslich für den Wohnstock/5 und den Wohnteil des Bauernhauses, (Wohnhaus/Scheune/7) unverändert zu belassen.