Im Zuge dieser Anpassung wurde auch die Gebäudeartnote der Betriebsleiterwohnung in "Wohnhaus/Scheune/7" in Anwendung der nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen von Note 3 wieder auf Note 2 herabgesetzt. Die Bewertung des Wohnstocks/5 blieb sowohl was die Benotung von Gebäudeart und Bauqualität anbelangt wie auch betreffend das wirtschaftliche Alter unverändert. Betreffend den seitens der Vertreterin als zu hoch bezeichneten Eigenmietwert hat die Steuerverwaltung festgehalten, dass die Mietwerte regelmässig den ortsüblichen Marktwerten angepasst würden. Entsprechend der Erhebung der Mietzinse in der Gemeinde G.________ betrage der Protokollmietzins über CHF 5'000.-- pro Jahr.