C. Mit Einspracheentscheid vom 19. Februar 2020 hat die Steuerverwaltung die Einsprache teilweise gutgeheissen, indem sie die weiterhin landwirtschaftlich genutzten Gebäude resp. Gebäudeteile wieder nach dem Ertragswert, resp. wie sie dazu geltend macht, zumindest vom zahlenmässigen Ergebnis her landwirtschaftlich bewertet hat. Im Zuge dieser Anpassung wurde auch die Gebäudeartnote der Betriebsleiterwohnung in "Wohnhaus/Scheune/7" in Anwendung der nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen von Note 3 wieder auf Note 2 herabgesetzt.