Weiter sei auf eine Bewertung der Photovoltaikanlage zu verzichten und die Bewertung der PV-Anlage auf dem Objektprotokoll der Einstellhalle/7d ersatzlos zu streichen. Letzteres wurde damit begründet, dass gemäss der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die PV-Aufdachanlage nicht Bestandteil des Gebäudes darstelle und somit nicht der amtlichen Bewertung unterliege. Auch die Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Objekte sei entsprechend den dazu gemachten Ausführungen anzupassen. Sinngemäss wird verlangt, dass gemäss den Darlegungen dazu mindestens die verpachteten und