Subeventuell wurde beantragt, dass betreffend den neubewerteten Wohnstock/5 (Gebäudename und Gebäudenummer gemäss Grundstückprotokoll der Amtlichen Bewertung) und den Wohnteil des Bauernhauses (Bezeichnung gemäss Grundstückprotokoll: Wohnhaus/Scheune/7) die Gebäudeart(-Note) und betreffend den Wohnstock/5 zusätzlich die Benotung der Komfortstufe anzupassen seien. Weiter sei auf eine Bewertung der Photovoltaikanlage zu verzichten und die Bewertung der PV-Anlage auf dem Objektprotokoll der Einstellhalle/7d ersatzlos zu streichen.