Wenn – wie vom Rekurrenten – zwei Geräte genutzt werden, ist dies durchaus möglich und für die Steuerrekurskommission verständlich, aber weiterhin nicht objektiv erforderlich. Dass der Rekurrent offenbar versucht, weitgehend papierlos zu arbeiten (vgl. Stellungnahme des Rekurrenten vom 22.6.2019, S. 3) dient letztlich bloss seiner eigenen Präferenz und stellt auch keine Erforderlichkeit für die Ausübung seines Lehrerberufs dar. Noch weniger erforderlich sind für die Vorbereitung des Unterrichts weitere Geräte bzw. ein grosser Monitor und ein PC zu Hause.