-7- geschafft habe, bei der Benutzung dieses Gerätes jedoch festgestellt habe, dass ein grösserer Teil der Funktionen im Office nicht vorhanden sei, weshalb dieses Gerät nur eingeschränkt brauchbar gewesen sei und er sich daraufhin das MacBook Pro (nicht den PC) beschafft habe. Zwei Geräte im Unterricht zu benutzen, ist vom Rekurrenten somit gar nicht vorgesehen gewesen und sind auch nicht aufgrund der vorgenannten Begründungen angeschafft worden. Wenn – wie vom Rekurrenten – zwei Geräte genutzt werden, ist dies durchaus möglich und für die Steuerrekurskommission verständlich, aber weiterhin nicht objektiv erforderlich.