Steuerdossier, pag. 48), ist auch für die Steuerrekurskommission die berufliche Notwendigkeit des persönlichen MacBook Pro samt Drucker und Hülle für den mobilen Einsatz in der Schule bzw. für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts (u.a. um Präsentationen und Dokumente mit dem Beamer zu zeigen) unstreitig gegeben und grundsätzlich als Berufskosten abzugsfähig. Für die weiteren Geräte (Monitor, PC und iPad) ist für die Steuerrekurskommission die berufliche Notwendigkeit für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts dagegen nicht ersichtlich, weshalb die Kosten für diese Anschaffungen nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.