Da es sich bei diesen Anschaffungen mehrheitlich um High-Tech Artikel handle, habe sie zudem einen Privatanteil von 50 % ausgeschieden, da es beispielsweise für das MacBook Pro eine deutlich günstigere Variante gegeben hätte. Unter Berücksichtigung des Privatanteils von CHF 2'235.-- und des Arbeitgeberbeitrags von CHF 200.-- könnten somit einzig CHF 2'035.-- als übrige Berufskosten angesehen werden. Zusammen mit den Kosten für ein Arbeitszimmer von CHF 3'357.-- entspreche dies dem Total der im Einspracheverfahren gewährten übrigen Berufskosten von CHF 5'392.--. Dieser Betrag müsste aufgrund des Beschäftigungsgrades des Rekurrenten von 90 % entsprechend angepasst werden.