Auch könne das Argument des Rekurrenten widerlegt werden, dass er den PC habe anschaffen müssen, weil er festgestellt habe, dass er mit dem iPad die gewünschten Funktionen nicht habe abrufen können. Aus den eingereichten Quittungen sei nämlich ersichtlich, dass der PC vor dem iPad erworben worden sei. Folglich habe sie bloss Kosten für den MacBook Pro, den Drucker und die Hülle von insgesamt CHF 4'470.35 als übrige Berufskosten berücksichtigt. Da es sich bei diesen Anschaffungen mehrheitlich um High-Tech Artikel handle, habe sie zudem einen Privatanteil von 50 % ausgeschieden, da es beispielsweise für das MacBook Pro eine deutlich günstigere Variante gegeben hätte.