B. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 14. März 2019 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und sinngemäss Beschwerde erhoben und beantragt, die Einspracheentscheide seien aufzuheben und ihm die geltend gemachten PC-Kosten zu gewähren. Zwar seien gewisse PC-Kosten (Mac, Drucker und Hülle) von der Steuerverwaltung akzeptiert worden, andere (Monitor, PC [inkl. Garantie, Harddisk] und iPad [inkl. Garantie, Tastatur, Pencil und Adapter]) mit der Begründung, dass diese private Lebenshaltungskosten darstellten, dagegen fälschlicherweise nicht.