In seiner Steuererklärung für das Jahr 2017 machte er effektive übrige Berufskosten von insgesamt CHF 10'417.--, bestehend aus Kosten für ein Arbeitszimmer von CHF 3'357.-- und PC-Kosten von CHF 7'114.-- (CHF 9'486.-- abzüglich Privatanteil von CHF 2'372.--), geltend. In den vordatierten Veranlagungsverfügungen pro 2017 vom 31. Dezember 2018 wurden die geltend gemachten übrigen Berufskosten des Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), auf die Höhe des Pauschalabzugs von CHF 3'083.-- gekürzt.