4. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2016 wird abgewiesen. Die Aufrechnung im Einkommen aus qualifizierter Beteiligung (geldwerte Leistungen) wird auf CHF 19'540.-- festgesetzt. Die Sache wird zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 5. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'500.-- werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.