Indes dienen Pauschalierungen dazu, eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte effizient bearbeiten zu können, weshalb Abweichungen im Einzelfall hinzunehmen sind. Im Ergebnis ist vorliegend der Privatanteil für Energie usw. in beiden Steuerjahren auf CHF 3'940.-- festzusetzen. 9. Aus den vorstehenden Erwägungen ergeben sich folgende Privatanteile, die in den Jahresrechnungen der B.________ Fitness GmbH nicht aufwandmindernd verbucht wurden, und daher als geldwerte Leistungen im Einkommen des Rekurrenten aufzurechnen sind (Ertrag aus qualifizierter Beteiligung; Teilsatzbesteuerung [Kanton] bzw. Teilbesteuerung [Bund]):