Wegleitungen > Mehr zum Thema > Steuerjahr 2015 [bzw. 2016]"). Gemäss Tabelle 3 im Anhang der erwähnten Zusatzwegleitung beträgt der jährliche Privatanteil für Strom, Heizung, Telefon, TV, Radio usw. in beiden Steuerjahren CHF 3'540.-- für eine erwachsene Person sowie CHF 900.-- pro weiteren Erwachsenen. Laut ZPV lebt der Rekurrent seit dem 1. September 2015 mit seiner heutigen Ehefrau zusammen, weshalb der Gesamtbetrag von CHF 4'440.-- grundsätzlich korrekt ist (gemäss dem bei der Steuerveranlagung üblichen Stichtagsprinzip). Allerdings hat die Steuerverwaltung für Telefonkosten in beiden Steuerjahren bereits einen Privatanteil von CHF 500.-- ausgeschieden (Steuerakten B.___