Vielmehr liegt es nahe, die Anteile im Verhältnis zu den Protokollmietwerten der beiden Gebäudeteile festzusetzen, wie dies die Steuerverwaltung beantragt. Weil in den Protokollmietwerten zahlreiche mietzinsrelevante Einflussgrössen enthalten sind (siehe E. 5.2 hiervor), führt deren Berücksichtigung zu realistischeren Ergebnissen als andere denkbare Bezugsgrössen wie Fläche, Bauvolumen oder Baukosten. Wie die Steuerverwaltung geht auch die Steuerrekurskommission vom vertraglich vereinbarten Nettomietzins aus und nicht von den verbuchten Bruttobeträgen, denn die Nebenkosten werden mit einem pauschalen Privatanteil abgedeckt (siehe E. 8 hiernach). Anders als die Steuerverwaltung, nimmt die