6.4 Die Steuerverwaltung hat für die Bemessung der strittigen Aufrechnung nicht den Eigenmietwert von CHF 22'384.--, sondern den Protokollmietwert von CHF 25'150.-- verwendet, sprich das Zwischenergebnis vor Berücksichtigung des gemeindespezifischen Mietwertfaktors. Mit dem Mietwertfaktor wird der kommunal unterschiedlichen Marktentwicklung Rechnung getragen. In der Gemeinde E.________ liegt der für die direkte Bundessteuer massgebliche Mietwertfaktor bei 89 %. In zahlreichen anderen Gemeinden beträgt er hingegen 95 oder 100 %, das Maximum liegt bei gar bei 112 %. Wollte man für die Bestimmung der Marktmiete auf den