5.3 Der Protokollmietwert der vom Rekurrenten bewohnten Wohnung beträgt CHF 25'150.-- (vgl. Objektprotokoll der amtlichen Bewertung, pag. 69 der Steuerakten zur B.________ Fitness GmbH). Der bundessteuerliche Mietwertfaktor für die Gemeinde E.________ liegt bei 89 %. Damit beträgt der Eigenmietwert CHF 22'384.--, was einem monatlichen Nettomietzins von CHF 1'865.-- entspricht. 6. Als nächstes ist zu prüfen, ob es vorliegend gerechtfertigt ist, in Abweichung von dem in E. 5.1 hiervor ausgeführten Grundsatz, für die Festsetzung des Marktwerts vom Eigenmietwert abzuweichen.