Mit sogenannten Mietwertfaktoren wird aus dem Protokollmietwert je ein Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer und für die kantonalen Steuern ermittelt. Die Mietwertfaktoren werden pro Gemeinde bzw. Stadtteil festgelegt und widerspiegeln deren unterschiedliche Mietzinsentwicklung (Details siehe: Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften, abrufbar unter: , Rubriken: "Steuern / Ratgeber / Publikationen / Wegleitungen" [besucht am 11.3.2020]).