2.1 Als weitere verfahrensrechtliche Frage ist zu klären, ob der Rekurrent im vorliegenden Verfahren vertreten wird. Am 6. Februar 2019 hat die Treuhänderin im Namen des Rekurrenten um eine Fristverlängerung ersucht und, nach entsprechender Aufforderung seitens der Steuerrekurskommission, am 19. Februar 2019 eine vom Rekurrenten unterzeichnete Vollmacht eingereicht. Diese beschränkte sich jedoch ausdrücklich auf das Einreichen eines Gesuchs um Fristverlängerung. Daher wird der Rekurrent nicht als vertreten betrachtet.