2. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt der Rekurrent, das vorliegende Verfahren, das seine persönliche Steuerveranlagung betrifft, bis zu einem rechtskräftigen Entscheid des gleichzeitig bei der Steuerrekurskommission hängigen Verfahrens betreffend die B.________ Fitness GmbH (Nr. 100 18 581/582; 200 148 476/477) aufzuschieben. Weil auf die Rechtsmittel der B.________ Fitness GmbH mangels schutzwürdigen Interesses an der Aufhebung der Einspracheentscheide nicht eingetreten werden kann, ist der Antrag auf Sistierung abzuweisen.