-2- tragt, dass der Mietwert der Wohnung sowie der private Energieverbrauch durch einen Experten der Steuerverwaltung, Abteilung Amtliche Bewertung, neu festzulegen sei. Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, dass anlässlich der Buchprüfung die private Wohnung nur kurz in Augenschein genommen worden sei. Der daraufhin festgelegte Mietwert entspreche nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt der Rekurrent eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zur rechtskräftigen Erledigung der Rechtsmittel, die von der B.__