betreffend die kantonalen Steuern sowie die direkte Bundessteuer 2015 und 2016 den Akten entnommen: A. A.________ (Rekurrent) ist Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der B.________ Fitness GmbH, die in E.________ ein Fitnessstudio betreibt. Das Gewerbegebäude, in dem sich das Fitnessstudio befindet, ist mit einer Attikawohnung versehen, die gemäss Zentralem Personenverzeichnis (ZPV) seit September 2015 vom Rekurrenten und seiner heutigen Ehefrau bewohnt wird. Sowohl die Räumlichkeiten des Fitnessstudios als auch die Wohnung werden von der B.________ Fitness GmbH gemietet.