2. Der Rekurs betreffend die Nachsteuer pro 2010 wird insofern gutgeheissen, als dass das steuerbare Vermögen im Sinn der Erwägungen zu reduzieren ist. Weitergehend wird der Rekurs abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Der Einspracheentscheid vom 16. Januar 2019 betreffend die Nachsteuer bei den kantonalen Steuern pro 2010 wird - 22 - aufgehoben. Die Akten werden zur Neufestsetzung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgeschickt.