1. Der Rekurs betreffend die Nachsteuer pro 2009 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Der Einspracheentscheid vom 16. Januar 2019 betreffend die Nachsteuer bei den kantonalen Steuern pro 2009 wird aufgehoben. Die Akten werden zur Neufestsetzung der Nachsteuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgeschickt.