- 20 - tonalen Steuern aufzuheben ist (da sich Transponierungsgewinn im 2010 verwirklicht hat). Bezüglich der direkten Bundessteuer pro 2011 ist die Nachsteuer vollumfänglich aufzuheben, was zur Gutheissung der Beschwerde führt. Soweit das Vermögen pro 2011 betreffend, ist der Rekurs insofern teilweise gutzuheissen, als dass das nachzubesteuernde Vermögen (Darlehensguthaben gegenüber der B.________GmbH) um CHF ________ auf CHF ________ zu reduzieren ist. Auch für das Jahr 2012 erfolgt im Umfang von CHF ___