- 18 - spracheentscheid eine vom ZVB/N beantragte Korrektur zu Gunsten des Rekurrenten, als dass auf das Darlehensguthaben bei der B.________GmbH abzustellen ist und nicht mehr auf den geschätzten Verkehrswert (vgl. E. 12 hiervor). Ferner beantragt der ZVB/N, dass das im eingereichten Revisionsbericht der C.________ApS betreffend das Steuerjahr 2010 ausgewiesene Darlehensguthaben in Höhe von DKK ________ beim Rekurrenten als Vermögen zu erfassen sei. Zu erwähnen ist, dass per Ende 2010 die B.________GmbH und nicht mehr der Rekurrent die Titel an der C.________ApS gehalten hat.