Bezüglich des Jahres 2010 steht aufgrund der im vorliegenden Verfahren vor der Steuerrekurskommission eingereichten Unterlagen fest, dass die Titel der C.________ApS auf die B.________GmbH übertragen worden sind und der Rekurrent aus dieser Transaktion gegenüber der B.________GmbH per 31. Dezember 2010 ein Darlehensguthaben in Höhe von CHF ________ auswies, welches er in seiner Steuererklärung pro 2010 nicht deklariert hatte (pag. 76 und Schreiben der Vertreterin vom 14.3.2019, Beilage 4). Insofern erfolgt zum Ein-