_____. Da der Rekurrent im Jahr 2009 alleiniger Aktionär der C.________ApS war, ist ihm dieses Guthaben, welches in der persönlichen Steuererklärung nicht deklariert worden ist, ebenfalls im Vermögen aufzurechnen. Daraus folgt, dass im Jahr 2009 das Vermögen des Rekurrenten um rund CHF ________ zu korrigieren ist. 12.2 2010