Weiter bringt der ZVB/N vor, dass aus dem eingereichten Revisionsbericht der C.________ApS betreffend das Steuerjahr 2010 hervorgehe, dass diese gegenüber dem Rekurrenten eine Darlehensschuld von DKK ________ umgerechnet CHF ________, ausweise. Das entsprechende Darlehensguthaben des Rekurrenten sei ebenfalls dem Vermögen des Rekurrenten pro 2010 aufzurechnen, da dieses in seiner Steuererklärung pro 2010 nicht deklariert worden sei. Die Vertreterin hat sich zu den beantragten Korrekturen nicht vernehmen lassen bzw. ist in der Stellungnahme vom 15. Mai 2019 sowie den Schreiben vom 27. November 2019 und 3. Dezember 2019 in keiner Weise darauf eingegangen.