__ entspricht (gemäss von der ESTV publiziertem Jahresmittelkurs 2010 DKK-CHF von 0.18534063) und als Einkommen des Rekurrenten aus unbeweglichem Vermögen zu versteuern ist. Da dieses Einkommen im ordentlichen Veranlagungsverfahren pro 2010 seitens des Rekurrenten nicht deklariert und nicht besteuert wurde, ist dieses mittels Nachsteuer zu erfassen (vgl. auch E. 13 hiernach).