- 16 - die Veranlagung der Ersatzabgabe des Ersatzjahres anwendbar, ist jedoch ungeachtet dessen auch für Einkünfte die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer betreffend analog zu berücksichtigen (anders der ZVB/N, welcher sich auf den von der ESTV publizierten Kurs für die Bewertung von Wertschriftenvermögen per Stichtag 31.12.2010 stütze [0.167798]). Daraus folgt, dass der Transponierungsgewinn von DKK ________ umgerechnet CHF ________ entspricht (gemäss von der ESTV publiziertem Jahresmittelkurs 2010 DKK-CHF von 0.18534063) und als Einkommen des Rekurrenten aus unbeweglichem Vermögen zu versteuern ist.