20a Abs. 1 Bst. b DBG). Der steuerbare Transponierungsgewinn pro 2010 ergibt sich aus dem den Nennwert übersteigenden Erlös von DKK ________ (DKK ________ abzüglich DKK ________). Bei der Umrechnung in Schweizer Franken stützt sich die Steuerrekurskommission vorliegend auf den von der ESTV publizierten Jahresmittelkurs 2010 DKK-CHF von 0.18534063 ab. Dieser ist zwar grundsätzlich für die Umrechnung der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte gemäss Art. 20 der Verordnung vom 30. August 1995 über den Wehrpflichtersatz (WPEV; SR 661.1) für