Insofern verweist die Vertreterin auch auf die mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 und 17. Dezember 2019 eingereichten Bestätigungen der Revisionsgesellschaft. Wie bereits erwähnt, ist aus diesen Schreiben kein Zusammenhang mit der sich vorliegend stellenden Frage der Transponierung auszumachen (vgl. E. 3 hiervor).