Seitens der Vertreterin wird denn im vorliegenden Verfahren bezüglich des Zeitpunkts der erfolgten Transaktion auch nichts Gegenteiliges (mehr) vorgebracht. Die Vertreterin bestreitet jedoch das Vorliegen einer Transponierung per se und bringt vor, dass die Übertragung an die B.________GmbH in Höhe der damals bei der C.________ApS tatsächlich liquid vorhandenen Mittel von DKK ________ erfolgt sei. Insofern verweist die Vertreterin auch auf die mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 und 17. Dezember 2019 eingereichten Bestätigungen der Revisionsgesellschaft.