11.3 Vorliegend kann aufgrund der Akten und insbesondere aus den erst im Verlauf des vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahrens eingereichten Unterlagen als erstellt gelten, dass die C.________ApS die folgenden Gesellschaften zu 100 % besitzt bzw. besass: D.________ApS, E.________ApS und F.________ApS (Schreiben der Vertreterin vom 14.3.2019, Beilage 3, Revisionsbericht der C.________ApS pro 2010, S. 13) und damit als Muttergesellschaft der anderen drei Gesellschaften zu gelten hat (vgl. auch Vernehmlassung vom 24.4.2019; pag.