11.2 Die Transponierung – welche wie bereits vorstehend erwähnt, schematisch betrachtet einen Anwendungsfall der indirekten Teilliquidation darstellt – zeichnet sich dadurch aus, dass die steuerpflichtige (natürliche) Person ihre bis anhin zustehenden Beteiligungsrechte an eine von ihr selbst beherrschte Gesellschaft (Beteiligung von mindestens 50 %) entgeltlich weitergibt, wobei anlässlich dieser Weitergabe ein Systemwechsel vom bisherigen Privatvermögensbereich in den Geschäftsbereich stattfindet. Somit findet ein Wechsel des Besteuerungssystems vom Kapitaleinlageprinzip zum Buchwertprinzip statt.