Das vorliegende Nachsteuerverfahren für die Steuerjahre 2009 bis 2012 ist mit Schreiben vom 27. Juli 2016 (pag. 80) eingeleitet worden, also vor Ablauf der zehnjährigen Einleitungsverjährungsfrist. Die fünfzehnjährige Frist für die Nachsteuerfestsetzung wird betreffend das Steuerjahr 2009 per 31. Dezember 2024 enden, für die nachfolgenden Steuerjahre je um ein Jahr später. Daraus folgt, dass das Recht für die Nachsteuerfestsetzung nicht verjährt ist.