_ erzielt, welcher gemäss der Revisionsgesellschaft ebenfalls in Dänemark besteuert wurde. Ein Abgleich dieser Angaben mit den vom SKAT stammenden Unterlagen, welche einzig in dänischer Sprache vorhanden sind, ist allerdings mangels Übersetzung nicht möglich. Die Vertreterin ist seitens der Steuerrekurskommission wiederholt darauf hingewiesen worden, dass Unterlagen und Beweismittel in der gewählten Verfahrenssprache (Deutsch) bzw. in beglaubigter Übersetzung einzureichen sind.