M. Am 28. November 2019 hat die Steuerrekurskommission der Vertreterin mitgeteilt, dass die Frist bis zum 18. Dezember 2019 verlängert werde. Weiter weist sie darauf hin, dass sämtli- -7- che Unterlagen und Beweismittel in der gewählten Verfahrenssprache (Deutsch) bzw. in beglaubigter Übersetzung einzureichen seien. N. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 hat die Vertreterin innert Frist zwei Bestätigungen der dänischen Revisionsgesellschaft eingereicht. O. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 hat die Vertreterin innert Frist erneut Unterlagen eingereicht. P. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen.