gestützt auf den von der ESTV publizierten Jahresmittelkurs 2010 DKK-CHF. Hinsichtlich des nachzubesteuernden Vermögens bei den kantonalen Steuern pro 2009 ziehe die Steuerrekurskommission weiter in Erwägung, die im Revisionsbericht der C.________ApS pro 2010 aufgeführten "Schulden an den Aktionär" von DKK ________ umgerechnet CHF ________, als Guthaben des Rekurrenten pro 2009 im Vermögen aufzurechnen. Bezüglich des steuerbaren Vermögens in den Steuerjahren 2010 und 2012 ist die Vertreterin zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert worden.