Gemäss Steuerregister des Kantons Bern sei der Rekurrent seit Juni 2008 in der Schweiz aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit (Liegenschaftsbesitz) beschränkt steuerpflichtig. Ab 7. Juni 2009 sei der Rekurrent sodann aufgrund persönlicher Zugehörigkeit in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Anderweitige Belege, welche einen Erstwohnsitz in Dänemark belegen, lägen keine vor. Aus diesem Grund sei von der unbeschränkten Steuerpflicht des Rekurrenten in der Schweiz auszugehen.