Darüber hinaus beantragt der ZVB/N, dass die im eingereichten Revisionsbericht der C.________ApS unter Verbindlichkeiten aufgeführten "Schulden an den Aktionär" von umgerechnet CHF ________ als Darlehensguthaben des Rekurrenten zu gelten hätten und mangels erfolgter Deklaration in der Steuererklärung 2010 zusätzlich im Vermögen pro 2010 aufzurechnen seien. Bezüglich der Voraussetzungen zur Festsetzung einer Nachsteuer hält der ZVB/N fest, dass das Vorliegen neuer Tatsachen und Beweise zu bejahen sei. Es sei erstellt, dass mangels vollständiger Deklaration in den Steuererklärungen dem Gemeinwesen ein Steuerausfall entstanden sei.